Wir bieten Ihnen die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und Beleihungswertermittlungen nach der Beleihungswertermitttlungsverordnung.
Verkehrswertgutachten werden bei uns von “Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten” durchgeführt, da unserer Ansicht nach nur ein Träger dieses Titels die dafür nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringt, um diese umfangreiche Bewertung durchzuführen.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens berücksichtigt, gemäß der ImmoWertV, viel mehr Details und ist dadurch erheblich umfangreicher als eine Verkaufswertermittlung.
Ein Verkehrswertgutachten wird benötigt:
- bei gerichtlichen Auseinandersetzungen,
- im Falle von Erbschaftsangelegenheiten oder
- wenn die finanzierende Bank eine Verkehrswertermittlung verlangt
Die Preise für die Gutachten sind abhängig von dem Umfang der Bewertung (z.B. mehrere Stichtage, Rechte und Belastungen etc.) und von dem individuellen Einzelfall.
Wir beraten Sie gern und unterbreiten Ihnen ein Angebot

