Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Gepostet von Svenia Fischbach am 26. Oktober 2011 in News | Keine KommentareDank der Föderalismusreform I aus 2006 haben die Bundesländer das Recht die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst zu bestimmen. Man hoffte dadurch einen Wettbewerb der Bundesländer um die niedrigsten Steuersätze, zur Ansiedlung junger Familien, zu erreichen. Über die Hälfte der Bundesländer machten von diesem recht Gebrauch, allerdings erhöhten sie die Steuersätze.
Warum ist dies der Fall?
Hans-Joachim Beck (Leiter der Abteilung Steuern bei IVD) erklärt dies mithilfe des Zwangs der Länder ihre Haushalte bis 2020 zu konsolidieren und daraus folgender besonderer Regeln des Länderfinanzausgleichs und Sonderregeln für die Grunderwerbssteuer. Ergebnis dessen ist, dass die Länder mit hohen Steuersätzen Vorteile gegenüber der Länder mit niedrigen Steuern haben, da letztere Einnahmeverluste, aufgrund der Unterschiede in der Höhe der Grunderwerbssteuer, selbst tragen müssen.
kein Wunder also, dass der Steuersatz in vielen Bundesländern bereits 4,5 Prozent beträgt. Nordrhein-Westfalen wird den Steuersatz auf 5 Prozent erhöhen, Niedersachsen immerhin von 3,5 auf 4,5 Prozent. Für viele ist dies Grund genug, vorher noch ein Eigenheim zu erwerben, da ein Anstieg der Grunderwerbssteuer, neben der anderen Nebenkosten wie Notarkosten und Maklercourtage, eine zusätzliche finanzielle Belastung, gerade für junge Familien, darstellt.
Mehr Informationen?
Dann erfahren Sie auf der Seite des IVD mehr.
Wer sich etwas genauer über die einzelnen Länder informieren möchte, sollte hier entlang zu einem sehr interessanten Artikel der Welt Online.
